Über 15.000 Hotels erheben Klage gegen Booking.com – Jetzt anmelden!

Über 15.000 Hotels erheben Klage gegen Booking.com – Jetzt anmelden!
Amsterdam, Niederlande - Die europäische Hotellerie steht vor einem historischen Rechtsstreit: Mehr als 15.000 Hotels haben sich zusammengetan und planen eine Sammelklage gegen das Online-Reiseportal Booking.com. Dies geschieht im Zuge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst 2024, welches die sogenannten Bestpreisklauseln als potenziell wettbewerbswidrig eingestuft hat. Unter diesen Klauseln mussten Hotels ihre Preise auf der Plattform mindestens auf dem Niveau der günstigsten Preise halten, was viele als ungerecht empfinden und als unverhältnismäßige Preisbindung ansehen.
Die Initiative zur Klage wird von der „Stichting Hotel Claims Alliance“ koordiniert, unterstützt von dem europäischen Hotelverband Hotrec und mehr als 30 nationalen Vertretungen, einschließlich des Deutschen Hotelverbands IHA. Diese kraftvolle Allianz will bis Ende des Jahres die Klageschrift beim Bezirksgericht in Amsterdam einreichen. Hoteliers hoffen auf eine Rückerstattung von bis zu 30 Prozent der gezahlten Provisionen, einschließlich Zinsen, die für das vergangene Jahrzehnt von 2004 bis 2024 angesammelt wurden.
Fristen und Anmeldungen
Die Frist für die Registrierung zur Sammelklage über die Plattform „mybookingclaim“ endet am heutigen Tag, dem 29. August 2025. Rund 2.000 deutsche Hotels haben sich bereits registriert, während in Italien etwa 3.000 Hotels teilnehmen. Auch aus anderen Ländern wie den Niederlanden, Griechenland und Österreich haben sich zahlreiche Teilnehmer angeschlossen. Zusätzlich haben etwa 2.000 Hotels bereits im Jahr 2020 Parallelverfahren in Amsterdam und Berlin eingeleitet, um gegen die Praktiken von Booking.com vorzugehen.
Ein zentrales Anliegen der Kläger ist die Frage nach dem wirtschaftlichen Schaden, der durch die erzwungenen Preisbindungen entstanden ist. Diese Klauseln verhinderten nicht nur günstigere Preise auf den eigenen Webseiten der Hotels, sondern brachen auch die Verhandlungsbasis für viele Hoteliers. Das EuGH-Urteil bekräftigte, dass Plattformen wie Booking.com durchaus auch ohne diese bestpreisbindenden Klauseln weiter prosperieren können. Im Jahr 2023 lag der Marktanteil von Booking Holdings in Europa bei über 71 Prozent und in Deutschland bei 72,3 Prozent. Dies ist ein deutliches Zeichen für die Dominanz, mit der solche Plattformen arbeiten – ein Umstand, der sich negativ auf die Direktbuchungen in Deutschland ausgewirkt hat, die zwischen 2013 und 2023 um über 8% gesunken sind.
Booking.coms Position
Auf der anderen Seite hat Booking.com die Vorwürfe vehement zurückgewiesen. Das Unternehmen argumentiert, dass das Urteil des EuGH keine Grundlage für Schadenersatzansprüche bildet. Trotz dieser rechtlichen Auseinandersetzung meldete Booking.com im zweiten Quartal 2025 einen Umsatzanstieg von 16 Prozent auf 6,8 Milliarden Dollar. Für das dritte Quartal 2025 werden sogar Wachstumserwartungen von 7 bis 9 Prozent prognostiziert, unterstützt durch eine robuste Nachfrage aus Asien, insbesondere von wohlhabenden chinesischen Reisenden.
In dieser spannenden Auseinandersetzung zeigt sich, dass in der Welt des Reisens nicht nur Buchungen, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und Wettbewerbsvorschriften entscheidend sind. Der Ausgang der Sammelklage könnte weitreichende Folgen für die gesamte Branche haben und die Verträge zwischen Plattformen und Hotels grundlegend ändern.
Die Entwicklungen um die Sammelklage und die Reaktionen von Booking.com werden weiterhin genau verfolgt, während die Hoteliers auf eine faire Lösung hoffen. Es bleibt abzuwarten, ob dieser rechtliche Schritt tatsächlich Veränderungen bewirken kann oder ob die Plattformen weiterhin den Ton in der Branche angeben werden.
| Details | |
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| Ort | Amsterdam, Niederlande |
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