Oktober 2026: Gehaltserhöhungen im Bau- und Gastgewerbe bringen mehr Geld für Arbeitnehmer
Heute ist der 27.10.2026, und die Stimmung in der Luft ist förmlich elektrisierend! Ab dem kommenden Monat, genauer gesagt am 1. Oktober 2026, dürfen sich zahlreiche Arbeitnehmer in verschiedenen Branchen über mehr Geld in der Tasche freuen. Ja, richtig gelesen – das Gehalt steigt! Und das nicht zu knapp, denn in einigen Fällen sind es mehr als 100 Euro brutto. Wer kann da schon still sitzen?
Besonders spannend wird es im Dachdeckerhandwerk und beim Gerüstbau. Hier steigen die tariflichen Löhne um 3,4 Prozent beziehungsweise 4,4 Prozent. Das bedeutet für die Dachdecker, dass der Stundenlohn auf 23,28 Euro brutto hochklettert. Und für die Gerüstbauer? Die dürfen sich auf einen neuen Stundenlohn von 20,10 Euro freuen! Das sind gleich mal 85 Cent mehr pro Stunde. Wer bei 169 vergüteten Stunden arbeitet, kann sich über 143,65 Euro brutto zusätzlich freuen – ganz schön verlockend, oder?
Detaillierte Einblicke in die Lohnerhöhungen
Doch nicht nur die Dachdecker und Gerüstbauer sind von diesen Erhöhungen betroffen. Auch im Gastronomiebereich in Nordrhein-Westfalen steigen die tariflichen Entgelte um 2,2 Prozent. Da wird das Arbeiten im Gastgewerbe gleich ein wenig süßer, wenn man bedenkt, dass die Ausbildungsvergütungen ebenfalls um 20 Euro im Monat steigen. Im dritten Ausbildungsjahr kann man dann schon mit 1.420 Euro rechnen. Wer hat gesagt, dass der Einstieg ins Berufsleben nicht auch lukrativ sein kann?
Die Kalksandsteinindustrie zieht ebenfalls nach und erhöht das monatliche Eckentgelt um 2,75 Prozent, was 93 Euro mehr auf dem Konto bedeutet. Und das Saatgutunternehmen KWS? Hier dürfen die Beschäftigten mit einer Erhöhung von 120 Euro brutto rechnen. Da wird der Oktober wirklich zum Monat der guten Nachrichten!
Die Bedeutung von Tarifverträgen
Natürlich, so einfach ist es nicht. Die Erhöhungen gelten nicht für alle Beschäftigten automatisch. Es kommt auf die Tarifbindung und den Geltungsbereich an. Wer also in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitet, kann sich sicher sein, dass diese Erhöhungen gelten. Aber was ist, wenn man in einem nicht tarifgebundenen Betrieb tätig ist? Hier könnte der Arbeitsvertrag eine entscheidende Rolle spielen. Ein Hinweis auf den Tarifvertrag im Arbeitsvertrag kann schon ausreichen, um von den Erhöhungen zu profitieren. Es lohnt sich also, einen genauen Blick darauf zu werfen!
Für die Oktoberabrechnung sollten Arbeitnehmer unbedingt ihre Abrechnung prüfen. Welcher Tarifvertrag gilt da eigentlich? Und wurde der neue Stunden- oder Monatsbetrag korrekt berücksichtigt? Wenn nicht, kann man eine nachvollziehbare Berechnung und Korrektur verlangen. Hier kann der Betriebsrat oder die Gewerkschaft eine große Hilfe sein!
Ein Blick auf die Ausbildungsvergütungen
Die Ausbildungsvergütungen sind ein weiterer wichtiger Punkt. Ab dem 1. Oktober steigen die Beträge für Auszubildende in verschiedenen Branchen. Im Dachdeckerhandwerk beispielsweise beträgt die Vergütung im ersten Ausbildungsjahr 1.050 Euro, im zweiten Jahr 1.200 Euro und im dritten Jahr 1.460 Euro. Das ist doch eine Ansage! Auch im Gerüstbau gibt es keine Veränderungen der Vergütung, aber die Ausbildungsvergütungen sind bereits seit November 2025 festgelegt: 1.125 Euro im ersten Jahr, 1.300 Euro im zweiten Jahr und 1.550 Euro im dritten Jahr. Da kann man sich schon mal freuen!
Wer also im Bau- oder Gastgewerbe tätig ist, der kann sich auf eine positive Entwicklung freuen. Der Oktober bringt nicht nur die ersten bunten Blätter, sondern auch etwas mehr Geld in die Taschen der Arbeitnehmer. Ein Hoch auf die Tarifverträge und die Menschen, die für faire Löhne kämpfen!
